Radweg und Gehweg getrennt | Gemischter Rad- und Gehweg | Nur für Radler |
WICHTIG: Sowohl Fußgänger als auch Radfahrer benutzen gleichberechtigt den Verkehrsweg. Es ist zu empfehlen, beim Überholen zu klingeln. Natürlich gilt Paragraph 1 StVO, wie stets …
Benutzungsfreie Radwege
Radler darf hier auch auf derStraße fahren.
Höchstgeschwindigkeit nach StVO: Schrittgeschwindigkeit 5-7 km/h | Verbundpflaster verschiedenfarbig ausgeführt: Ohne zusätzliches Verkehrszeichen darf Radler gemeinsam mit Fußgängern den Weg benutzen. |
Mehr Informationen zum Verkehrsrecht für Radfahrer vom ADFC (pdf).